Im Verlauf des Frühjahrs formulierten wir einen Forderungskatalog zu den geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA (siehe http://spd-seefeld-oberbayern.de/anforderungen-an-die-geplanten-freihandelsabkommen-ceta-und-ttip/ weiter unten auf dieser Web-Seite) und verschickten diesen

  • an alle deutschen EU-Abgeordneten,
  • an die mit den Themen befassten SPD-Abgeordneten des Bundestages,
  • an das Umwelt- und Wirtschaftsministerium
  • sowie an zahlreiche SPD-Gliederungen.

In über 80% der zahlreichen Reaktionen aus beinahe dem gesamten Parteienspektrum wurden unsere schwerwiegenden Bedenken geteilt. Unter den wenigen Befürwortern, die mehr Vorteile als Nachteile in den Abkommen sehen, befindet sich auch Peer Steinbrück, der ehemalige SPD-Finanzminister.

Interessant ist auch, dass nur ganz wenige Antworten direkt auf unsere Schwerpunktthemen “Klimaschutz” und “gerechte Einkommensverteilung” eingehen.

Die sehr umfangreiche (Standard-)Antwort eines EU-Abgeordneten der CDU als Befürworter der Abkommen ist erwähnenswert. Hier kann man zeigen, wie zur Verschleierung von Sachverhalten Nebelkerzen gezündet werden. Um das Thema “Schiedsgerichte” zu verharmlosen, wird darauf verwiesen, dass die Bundesrepublik allein schon etwa 130 solcher bilateralen Verträge mit Vereinbarungen zu Schiedsgerichten abgeschlossen hat.

Bei dieser Argumentation stimmt allein die Zahl 130!

Diese Abkommen sind weder bezüglich des Umfangs (TTIP würde über 1000 Seiten umfassen) noch des Inhalts mit den Handelsabkommen TTIP und CETA vergleichbar.

Schon die Titel dieser Abkommen, die da fast immer lauten “Vertrag …. über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen”, weisen auf den grundsätzlichen Unterschied hin. Der Inhalt wird meist in 9 bis 13 Artikeln abgehandel, während die Abkommen maximal 14 Seiten umfassen, und zwar inklusive der englischen Fassung!

Der entscheidende Punkt in Sachen Schiedsgerichte ist dabei: In der überwiegenden Zahl dieser bestehenden 130 Abkommen werden Schiedsgerichte von den Vertragsparteien angerufen, also von den REGIERUNGEN der jeweiligen Staaten und NICHT von INVESTOREN. Der entsprechende Artikel lautet:

“Kann eine Streitigkeit auf diese Weise [also durch Konsultationen] nicht beigelegt werden, so ist sie auf Verlangen einer der beiden Vertragsparteien einem Internationalen Schiedsgericht zu unterbreiten. “

Die zahlreichen positiven Rückmeldungen ermuntern uns, den weiteren Weg der Abkommen kritisch zu begleiten.

Ernst Deiringer

Ernst Deiringer

Wolfgang Niemann

Wolfgang Niemann

Wolfgang Weishäupl

Wolfgang Weishäupl

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