Einheimischen-Modell im Bereich der Spitzstraße in Hechendorf

Ein eigens dazu berufener Ausschuss der GR-Fraktionen hat in intensiven Beratungen – unter Berücksichtigung der strengen EU-Vorgaben – ein Richtlinienmodell für die Vergabe der einzelnen Grundstücke erarbeitet. Wegen der Grundsätze zur Gleichbehandlung etc. dürfen z. B. die Ortsbezugs- die Sozialkriterien nicht überwiegen.

Das gesamte Areal im Nordosten der Spitzstr./Ecke Oberfeld umfasst rund 19.400 m² und ist im Besitz der Gemeinde. Nach Abzug der Straßenflächen und Grünanlagen verbleiben 12.210 m³ als Baugrund. An der Spitzstraße sind drei größere Grundstücke für einen Geschosswohnungsbau vorgesehen. In welcher Form dieser realisiert werden soll, steht noch nicht fest. Es wird ein Genossenschaftsmodell diskutiert z.B. der Firma Maro, die bereits sehr erfolgreich, barrierefreie und niederenergetische Wohnungen u. a. in Peiting errichtet hat. Die übrigen 30 Grundstücke (zwischen 208 bis 553 m² groß) sollen „zur Förderung der Verbundenheit mit dem Wohnort von Bürgerinnen und Bürgern mit geringem und mittlerem Einkommen und aus allgemeinen sozialen Gründen vergünstigt an diese veräußert werden“. (Zitat aus dem Entwurf der Vergabe-Richtlinien)

Die Grundstücke wurden nach Größe in 4 Kategorien eingeteilt und erhalten folgende Abschläge zum aktuellen Bodenrichtwert ohne Erschließungskosten: die kleinste Kategorie 1 (Reihenmittelhäuser) 340 €, die Kategorie 3 (Reiheneckhäuser) 230 €, die Kategorie 2 (Doppelhaushälften) 150 € und die Kategorie 4 (Einzelhäuser) 0 € . Damit soll erreicht werden, dass Geringverdienende eine Chance auf nachhaltig finanzierbares Wohneigentum haben.

Die Förderung durch die Gemeinde liegt damit durchschnittlich bei 25 % (maximal erlaubt: 30%)

Der derzeitige Bodenrichtwert beträgt 581 €, die Erschließung 139 € pro m² (Juni 2017)

Grundsätzlich besteht eine Antragsberechtigung nur,

  • wenn der Bewerber unter dem durchschnittlichen Jahreseinkommen eines Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde verdient. Statistisch entspricht dieses in Seefeld der von der EU vorgegebenen Obergrenze von 51.000 €. (Paare 102.000 €) Pro unterhaltspflichtiges Kind dürfen 700 Euro hinzugerechnet werden
  • wenn das Gesamtvermögen des Bewerber-Haushalts den Wert des angestrebten Grundstücks nicht überschreitet. (kritischer und heikler Punkt im Nachweis)
  • wenn der Bewerber oder dessen Partner bzw. Kinder oder die Eltern kein Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks ist oder über kein ausreichendes Wohneigentum in der Gemeinde verfügt. (Immobilieneigentum außerhalb der Gemeinde zählt zum Vermögen.)

Auswahlentscheidungs-Kriterien wie

 

Dauer des Hauptwohnsitzes nach 2007 oder des

  1. hauptberuflichen Arbeitsplatzes in der Gemeinde nach 2007 jeweils maximal bis 5 Jahre
  2. Unterschreitung der Einkommensgrenze
  3. geringeres Vermögen
  4. Anzahl und Alter der Kinder
  5. Behinderungen über 60%; Pflegestufe >2
  6. ehrenamtliche Tätigkeit in arbeitsintensiver Funktion

werden gepunktet und bestimmen die Rangfolge in der Vergabe der Grundstücke, die jeder Bewerber mit drei Präferenzen nennen kann. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung besteht nicht.

Der/Die Bewerber/-in verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren mit dem Hausbau zu beginnen und diesen innerhalb von 5 Jahren bezugsfertig zu stellen. Die Eigennutzung muss mindestens 10 Jahre ab Einzug betragen. Die Gemeinde bekommt ein notarielles Wiederkaufsrecht, das sie bei Verstoß gegen diese Vorschriften nutzen kann. 

Die Abwicklung des Auswahlverfahrens soll anonymisiert erfolgen, d.h. es ist angedacht, die Bewerbungen notariell nur mit Zahlen zu kennzeichnen und dann vom Ausschuss bewerten zu lassen.

Bei Punktgleichheit entscheidet die Zahl der Kinder, bei erneuter Punktgleichheit das Los.

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