Wir bleiben dran.
Der Stand der Bemühungen um einen kurzfristigen, kostengünstigen barrierefreien Zugang zum Bahnsteig am Bahnhof Seefeld-Hechendorf als Übergangslösung ist derzeit leider etwas unklar. Um dies zu erklären, erlauben Sie uns einen kleinen Exkurs in das Regelwerk der Bahn, gesehen aus der Sicht von diesbezüglichen Laien.
Die Diskussion dreht sich momentan um eine Detailfrage bei den zwei vorgeschlagenen Rampen, jeweils neben dem Treppenhaus. Siehe Foto der derzeitigen Situation auf der nordwestlichen Seite des Treppenhauses, mit den zwei Breiten von X1=1,45m und X2=1,65m. Eine Regel der Bahn schreibt vor, dass für so kurze Rampen die Breiten bei fehlendem Gegenverkehr (zwei Rampen in jeweils einer Richtung!) die Mindestbreite 1,20m betragen muss. Sollte also in Ordnung sein, dachten wir. Auch ein leitender Ingenieur eines von der DB AG für Planungsleistungen zertifizierten Planungsbüros schien für eine solche Lösung mit Fußgängerübergang auf Gleishöhe offen zu sein. Bis im Laufe der Diskussion zwei weitere Regeln der Bahn entdecktwurden:
- In dem Foto stellt der Bereich zwischen der weißen Linie und der Bahnsteigkante einen sogenannten Gefahrenbreich dar. Dieser Gefahrenbereich darf wohl nicht Teil der 1,20m breiten Rampe sein, was einleuchtend klingt. Daher wäre auf den ersten Blick die Rampe viel zu schmal. Wir hatten jedoch die ganze Zeit in diesem Bereich der Rampe einen Zaun entlang der gleisseitigen Kante vorgesehen und stellten daher die Frage, ob der Bereich dann noch als Gefahrenbereich gelte. Die Antwort ist noch offen.
- Die S-Bahn Züge sind, wie man im letzten Frühsommer eindrucksvoll sehen konnte, nicht die einzigen Züge, die auf diesen Schienen fahren. Auch Reparaturzüge verkehren hier. Diese können breiter sein als die S-Bahn Züge und ragen daher u.U. über die Bahnsteigkante hinaus. Wie weit, wissen wir noch nicht. Es könnte jedoch theoretisch sein, dass sie in den 1,20m breiten Bereich der Rampe hineinragen.
Diese Fragen werden wir versuchen, in nächster Zeit zu klären, in der Hoffnung, dass nicht weitere, “hinderliche” Regeln der Bahn entdeckt werden.
Von unserem OV-Vorstandsmitglied Dr. Sven Nissen-Meyer
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