“Die Zukunft gestalten heißt, darüber zu reden!” Unter diesem Motto lädt der SPD-Ortsverein Seefeld seit einigen Jahren zu Veranstaltungen mit prominenten Bundes- und Landespolitiker ein. Am Donnerstag, den12. Juli2012referierte Dr. Thomas Beyer, stellvertretender Vorsitzender der Bayern-SPD und Mitglied des bayerischen Landtages über das Thema “Soziale Gerechtigkeit – Wie geht das?”
Es war eine gut besuchte Veranstaltung mit einem sehr interessanten Einführungsvortrag und anschließender angeregter Diskussion. Kein Wunder, ist doch „Soziale Gerechtigkeit“ den Sozialdemokraten ein Herzensanliegen!
Unser Ortsvereinsvorsitzender Prof. Martin Dameris konnte – außer dem Referenten Dr. Thomas Beyer – den SPD-Kreisvorsitzenden Stephan Bock, seinen Stellvertreter und nominierten Landtagskandidaten Tim Weidner sowie die ebenfalls vom Kreisverband nominierte Kandidatin für den Bezirkstag, Sissy Fuchsenberger begrüßen. Außerdem natürlich zahlreiche Mitglieder aus den SPD-Ortsvereinen den umliegenden Landkreisgemeinden.
Als Vorsitzender des AWO-Landesverbandes Bayern konnte Thomas Beyer sehr konkret aufzeigen, wo besonders in Bayern die wirtschaftliche und politische Praxis bezüglich der Sozialen Gerechtigkeit ihre wesentlichsten Defizite hat. Thomas Beyer verlangt „Chancengleichheit“ statt „Chancengerechtigkeit“. Der Bayerische Armutsbericht2011belegt, wie schlecht es um die Soziale Gerechtigkeit nach55Jahren CSU-Herrschaft in Bayern bestellt ist. Die politischen Realitäten stehen in krassem Gegensatz zur Bayerischen Verfassung, die deutlich die Handschrift des ersten Bayerischen Ministerpräsidenten, des Sozialdemokraten Wilhelm Hoegner, trägt. Sollte es gelingen,2013die CSU-Regierung durch eine SPD-geführte Koalition abzulösen, wird Thomas Beyer alles daran setzen, die in der Verfassung stehenden Artikel entsprechend umzusetzen und so eine sozial ausgewogenere und gerechtere Politik zu machen. So findet man zum Beispiel folgende Artikel in der bayerischen Verfassung:
Artikel 106: Anspruch auf angemessene Wohnung; Unverletzlichkeit der Wohnung
(1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.
(2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.
(3) Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich.
Artikel 123: Angemessene Besteuerung
(1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.
(2) Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen.
(3) Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. Sie ist nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu staffeln.
Artikel 128: Anspruch auf Ausbildung; Begabtenförderung
(1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch darauf, eine seinen erkennbaren Fähigkeiten und seiner inneren Berufung entsprechende Ausbildung zu erhalten.
(2) Begabten ist der Besuch von Schulen und Hochschulen, nötigenfalls aus öffentlichen Mitteln, zu ermöglichen.
Artikel 151: Bindung wirtschaftlicher Tätigkeit an das Gemeinwohl; Grundsatz der Vertragsfreiheit
(1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.
(2) Innerhalb dieser Zwecke gilt Vertragsfreiheit nach Maßgabe der Gesetze. Die Freiheit der Entwicklung persönlicher Entschlusskraft und die Freiheit der selbständigen Betätigung des einzelnen in der Wirtschaft wird grundsätzlich anerkannt. Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf den Nächsten und auf die sittlichen Forderungen des Gemeinwohls. Gemeinschädliche und unsittliche Rechtsgeschäfte, insbesondere alle wirtschaftlichen Ausbeutungsverträge sind rechtswidrig und nichtig.
Artikel 168: Arbeitslohn, Recht auf Fürsorge
(1) Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt. Männer und Frauen erhalten für gleiche Arbeit den gleichen Lohn.
(2) Arbeitsloses Einkommen arbeitsfähiger Personen wird nach Maßgabe der Gesetze mit Sondersteuern belegt.
(3) Jeder Bewohner Bayerns, der arbeitsunfähig ist oder dem keine Arbeit vermittelt werden kann, hat ein Recht auf Fürsorge.
Thomas Beyer konnte zwar keinen Königsweg aufzeigen, wie die immer weiter auseinanderklaffende Schere der Einkommens- und Vermögensverteilung schnell wieder zusammengeführt werden kann, aber ein Politikwechsel hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und Solidarität im Sinne der bayerischen Verfassung wäre ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung!
Wolfgang Niemann
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