Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Seefeld sollen noch vor den Sommerferien anlässlich eines Ratsbegehrens darüber abstimmen, ob sie dafür oder dagegen sind, dass der für den Neubau eines Krankenhauses für den westlichen Landkreis gegebenenfalls infrage kommende Grund an der Lindenallee überplant wird. Seit einigen Wochen sind die Diskussionen und Stellungnahmen zum Thema gefühlt allgegenwärtig. Wir wollen hier ergänzend und unkommentiert Informationen zum Thema einstellen.
Pressemitteilung der Gemeinderäte vom 24.04.2021, die sich für die Überplanung der Fläche 2b ausgesprochen haben, wenn die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde im Rahmen des Ratsbegehrens mehrheitlich ihr Okay geben.
Pressemitteilung BVS CSU FWG FDP SPD neues Klinikum Seefeld
Wie kam es dazu, dass jetzt besagte Fläche östlich des Friedhofs an der Bahnhofstraße (Lindenallee) zur Disposition steht? Darüber gibt die Tischvorlage mit der Einschätzung des Planungsverbands bzgl. verschiedener Flächen auf Gemeindegebiet anlässlich eines Pressegesprächs vom 27.04.2021 mit dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats Seefeld Aufschluss. Darin werden die verschiedenen, ursprünglich angedachten Flächen für den Neubau von verschiedenen Seiten (Umweltschutz, Wasserschutz, Landschaftsschutz, etc.) her beleuchtet und das abschließende Fazit erklärt, wie man auf den “Standort 2b” an der Lindenallee kam, der jetzt zur Diskussion steht.
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Warum bekommt das Krankenhaus Seefeld Notfälle aktuell nicht mehr so vergütet, dass es sich rechnet? Die Notfallversorgung wurde 2018 auf neue Füße gestellt, mit dem langfristigen Ziel, Notfälle besser versorgen zu können. Seitdem gibt es neue Parameter, nach denen sich die Eignung eines Krankenhauses für Notfälle nach den Maßgaben für Integrierte Notfallzentren (INZ) bemisst, was aktuell dazu führt, dass das Krankenhaus Seefeld bei Behandlungen von Notfällen defizitär arbeiten muss. Es folgt ein Auszug aus der Veröffentlichung des G-BA zum Thema “gestufte Notfallversorgung”.
Wie schon bisher sieht der Gesetzgeber auch weiterhin einen Abschlag für Krankenhäuser vor, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen. Ein Krankenhaus, das weder die Anforderungen einer Notfallstufe erfüllt noch der speziellen Notfallversorgung im Sinne der neuen Regelung angehört, nimmt im entgeltrechtlichen Sinne nicht an der Notfallversorgung teil. Dies bedeutet nicht, dass diese Krankenhäuser keine Notfallversorgung anbieten dürfen und schließen müssten. Auch die allgemeine Hilfeleistungspflicht dieser Häuser bleibt unberührt.
Das Notfallstufensystem führt vielmehr dazu, dass diejenigen Krankenhäuser, die die Anforderungen der Regelung erfüllen und sich unter Einhaltung der Mindeststandards an der stationären Notfallversorgung beteiligen, durch Vergütungszuschläge finanziell unterstützt werden.”
Dies ist ein Auszug aus der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)-Veröffentlichung in Sachen “Gestufte Notfallversorgung”. Den ganzen Text dazu lesen Sie hier:
PDF “Gestuftes System von Notfallversorgungen in Krankenhäusern”
Investitionsfonds und Krankenhausstrukturfonds: Um die Krankenhäuser sowie deren Träger zu ertüchtigen, die neuen Richtlinien u.a. in Sachen Notfallversorgung zu erfüllen, wurden Fonds aufgelegt. Die Bundesländer können dort Gelder beantragen, um Krankenhaus-um- und Neubauten vorzufinanzieren.
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/innovationsfonds-und-krankenhausstrukturfonds/krankenhausstrukturfonds/
Geld aus den Fonds gibt es nur, wenn man parallel bestehende Krankenhäuser schließt. Mehr dazu lesen Sie in der “Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung – KHSFV)” auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, hier: https://www.gesetze-im-internet.de/khsfv/BJNR235000015.html