Der Mythos vom Eckrentner und die Ungerechtigkeiten bei der Mütterrente
Am 20. Oktober 2016 fand unser Öffentlicher Stammtisch zum Thema “Rente” unter dem Titel “Rentenreform: Aber wie?” statt. Trotz der Brisanz des Themas und der Annoncierung in der Presse fanden nur wenige Besucher den Weg zu unserer Veranstaltung ins Bräustüberl. Darunter Vertreter der SPD-Ortsvereine Andechs und Gauting sowie einige Mitglieder des VdK Wörthsee/Hechendorf. Nichtsdestotrotz war der Abend für die Anwesenden sehr lohnend und interessant.
Der Referent Andreas Konow vom VdK Starnberg ging auf alle Zwischenfragen gerne ein, und durch die wenigen Teilnehmer kam jede(r) mit seinem Anliegen zu Wort. So lernten Menschen, die selbst über andere Pensionssysteme gut versorgt sind, dass man sich tatsächlich als Rentenempfänger der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nach 45 Vollzeit-Berufsjahren mit lediglich 900 Euro abgespeist sehen kann.
Denn den Eckrentner gibt es nur in der Idealisierung des Systems. Das wäre jemand, der sich 45 Jahre lang immer genau einen Rentenpunkt erarbeitet hat, d.h. der in jedem seiner Berufsjahre genau den Durchschnittsverdienst aller Einzahler ins Rentensystem hatte und bei dem es keine Ausfallzeiten durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Ähnliches gegeben hat. Das Ergebnis wäre dann ein monatlicher Rentenbetrag von heute etwa 1.260 Euro bei 45 erarbeiteten Rentenpunkten. Aktuell liegt der für einen Punkt zugrundegelegte Bruttoverdienst pro Monat bei etwa 2.500 Euro und der monatliche Punktewert bei etwa 28 Euro.
Den dazu notwendigen Durchschnittsverdienst von 2.500 Euro erreicht man in der Ausbildung schon einmal nicht. Will man das Defizit wieder ausgleichen muss man eine entsprechende Zeit seines Erwerbslebens auch mehr als der Durchschnitt verdienen.
Wer immer weniger als der Durchschnitt verdient, kann schnell bei einer Rente landen, die dem Grundsicherungssatz nahekommt. Deshalb ist auch das Auseinanderdriften der Entlohnungen für die unteren Lohngruppen besonders gefährlich. Je höher der Durchschnittsverdienst, desto weniger Rentenpunkte werden für darunterliegende Einkommen gutgeschrieben! Aber auch die Gutverdiener bekommen maximal eine staatliche Rente durch die BfA von aktuell etwa 2.400 Euro. Das ist aber nur zu schaffen, wenn man bereits ab Anfang 30 über der Bemessungsgrenze, aktuell etwa 6.500 Euro, verdient hat …
Eine Zuhörerin, die jetzt gerne mit 62 in Rente gehen würde, erzählte, dass sie vor etwa 10 Jahren mit ihrem Arbeitgeber eine Teilzeitvereinbarung ausgehandelt hat, um sich ein entspannteres Arbeiten im Alter zu ermöglichen, nicht wissend, dass 2014 die Möglichkeit eingeführt werden sollte, dass Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren ab 62 ohne Abschlag in Rente gehen können. Die getroffene Teilzeitvereinbarung führt nun dazu, dass sie mit deutlichen Abschlägen in Rente gehen müsste, wollte sie dies mit 62 tun. Ein der Politik bekannter Nachteil der Reform, der bisher allerdings nicht korrigiert wurde. So arbeitet die Dame weiter!
In diesem Zusammenhang kam auch die Mütterrente zur Sprache, die von den Anwesenden einhellig begrüßt wurde, allerdings nicht deren Finanzierung allein über die BfA, und deren Ausgestaltung, die Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, weniger Rentenpunkte zuschreibt, als den nachgeborenen Mütter. Die Finanzierung der Mütterrente wurde als weitere Ungerechtigkeit erkannt, da diese Rente allen Müttern zugestanden wird — was sozial ist –, die finanzielle Stemmung allerdings ausschließlich über die Rentenversicherung des Bundes geschieht, und sämtliche versorgungsständischen Einrichtungen finanziell nicht beteiligt werden, obwohl ihre “MitgliederInnen” ebenfalls von der Mütterrente profitieren. Da kann man schon zu dem Schluss kommen, dass eine rein steuerliche Finanzierung der Mütterrente tatsächlich gerechter wäre …
Nach einem sehr informativen Abend bedankte sich die Ortsvereins-Vorsitzende Marion Koppelmann beim Referenten Andreas Konow vom VdK Starnberg mit einem kleinen Präsent.
Blieb die Frage, wie man Rente gerechter gestalten könnte. Ein weites Feld …
Im Anschluss an diesen Abend hat unser Ortsverein, initiiert durch unser Mitglied Sven Nissen-Meyer eine Arbeitsgruppe “Rente” ins Leben gerufen. Diese hat im Januar 2017 einen Vorschlag zu einer steuerbasierten Rentenreform beim Ministerium für Arbeit und Soziales eingereicht. Das Schreiben stellen wir demnächst zur Ansicht auf unserer Web-Seite ein.
Autorin: Marion Koppelmann
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