Finanzierung der immensen Kosten der CORONA-Krise durch Lastenausgleichsgesetz
Unser SPD-Ortsvereinsmitglied Wolfgang Niemann hält es für unbedingt notwendig, mehr Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland zu erreichen, ganz besonders jetzt, da der Staat wegen der CORONA-Krise große Schulden macht, bei denen noch nicht feststeht, wer am Ende dafür zahlen wird. Damit nicht wie so häufig, Gewinne privatisiert und Kosten sozialisiert werden, haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Unterschrift hier
Unterstützung zu leisten, um den Verantwortlichen baldmöglichst eine entsprechende Petition vorzulegen.
Mit dem folgenden Schreiben wendet sich Wolfgang Niemann an alle SPD-Mitglieder und Menschen, die – wie er – eine Korrektur der bestehenden Einkommens- und Vermögensverteilung für nötig halten, um mehr Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen. Er legt seine Beweggründe dar und erklärt auch, was es mit dem Lastenausgleichsgesetz auf sich hat. Als Diplom-Volkswirt hat er nicht nur das Gefühl, dass Dinge schief laufen, sondern weiß auch ganz genau, wo man ansetzen müsste …
Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Mitstreiter/innen für soziale Demokratie und Gerechtigkeit,
die Corona-Pandemie hat zur Erhaltung und Wiederbelebung der Wirtschaft den Staat mit immensen Kosten belastet. Die Bundesregierung hat sich für Olaf Scholzens „WUMMS“ entschieden, aber es ist noch nicht entschieden, wer letztendlich diese Lasten tragen soll!
Meine Befürchtung ist, dass „die kleinen Leute“ wieder einmal zur Kasse gebeten werden, obwohl unermesslicher Reichtum in Händen von nur wenigen Personen vorhanden ist, aus dem diese Lasten locker finanziert werden könnten! In Artikel 14 GG heißt es: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Und in der Bayerischen Verfassung: (1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.
Nehmen wir doch ausnahmsweise einmal diese beiden Rechtsnormen ernst und verlangen, dass zuerst die Multimilliardäre zur Finanzierung der Lasten aus der Corona-Krise herangezogen werden. Ich bitte Euch, deshalb meine Petition http://chng.it/NRY6gQjj
Finanzierung der immensen Kosten der Corona-Krise per Lastenausgleichsgesetz*
zu unterstützen. Ich bitte vor allem Euch Genossinnen und Genossen, weil meines Erachtens der Niedergang der SPD vor allem darauf zurückzuführen ist, dass sie sich der katastrophalen Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverteilung nicht massiv entgegengestellt hat. Wenn die SPD zu alter Stärke zurückfinden will, muss sie diesbezüglich ein Zeichen setzen, und die Finanzierung der Corona-Krise ist eine einmalige Gelegenheit dazu. Jetzt kann die SPD einmal deutlich Flagge zeigen!!!
Die SPD kann doch nicht zulassen, dass die „kleinen Leute“ gezwungen werden, den Gürtel enger zu schnallen und gleichzeitig die kleine Gruppe der Superreichen quasi im Geld schwimmt! Und weil außergewöhnliche Umstände außergewöhnliche Maßnahmen erfordern, denke ich, dass eine solche Regelung unserer Wählerschaft und auch der breiten Bevölkerung vermittelbar ist!
Die Regierungen der letzten 20 bis 30 Jahre haben durch ihre neoliberale Politik unter Beteiligung der SPD zugelassen, dass sich z.B. ein Kapitalismus-Monstrum wie „BlackRock“ entwickeln konnte. An fast allen DAX-Konzernen ist BlackRock mit großen Aktienpaketen beteiligt (s. https://www.welt.de/wirtschaft/gallery159306584/So-viele-Anteile-haelt-BlackRock-an-deutschen-Firmen.htm). Ich möchte behaupten, dass gegen die Interessen von BlackRock in Deutschland nahezu keine Politik möglich ist, solange CDU/CSU an der Regierung beteiligt sind!!! Und die Interessen von BlackRock sind – das weiß jeder – keine sozialen und demokratischen Interessen. BlackRock geht es nur um maximale Kapitalverwertung/Profit!!! An dem Beispiel wird deutlich, welche verheerenden Wirkungen eine zu große Vermögenskonzentration hat! Kein Wunder deshalb, dass wir es mit einer zunehmenden Armut [Altersarmut, zu niedrigem Mindestlohn, unsozialen Strukturen (z.B. Fleischverarbeitungsunternehmen), Verarmung von Alleinerziehenden etc.] bei gleichzeitig wachsenden Riesenvermögen der Superreichen zu tun haben.
Ich habe die Hoffnung, dass mit dieser von mir vorgeschlagenen Finanzierungsregelung diese gigantische Fehlentwicklung wenigstens teilweise korrigiert werden kann. Seit Jahrzehnten klafft die Schere der Einkommens- und Vermögensverteilung weiter auseinander. Eigentlich wäre es an dem Gesetzgeber gewesen, dieser Entwicklung gegenzusteuern, z.B. mit einer daran orientierten Steuerpolitik. Nicht umsonst heißt es in der Bayerischen Verfassung in Artikel 123: “Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“
Und wir brauchen dringend eine SPD, die den Mut hat, sich diesen Interessen entgegenzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
* https://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz
Das Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz, LAG) vom 14. August 1952 hatte zum Ziel, Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Dabei handelte es sich um eine einmalige Vermögensabgabe. Diese Umverteilung erfolgte dadurch, dass diejenigen, denen erhebliches Vermögen verblieben war (insbesondere betraf das Immobilien), eine Lastenausgleichsabgabe zahlten. Die Höhe dieser Abgabe wurde nach der Höhe des Vermögens mit Stand vom 21. Juni 1948, dem Tag nach Einführung der D-Mark in den 3 westlichen Besatzungszonen, berechnet. Die Abgabe belief sich auf 50 % des berechneten Vermögenswertes und konnte in bis zu 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in den Ausgleichsfonds eingezahlt werden. Zu diesem Zweck wurden eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt, die an die Finanzämter zu zahlen waren. Durch die Verteilung auf viele Jahre betrug die Belastung nur 1,67 % pro Jahr, sodass sie aus dem Ertragswert des betroffenen Vermögens geleistet werden konnte, ohne die Vermögenssubstanz angreifen zu müssen. Das fiel den Betroffenen infolge der ständigen Inflation seit 1952 auch allmählich leichter. Ab den 1980er Jahren flossen zunehmend auch allgemeine Steuermittel in den Fonds.
Diese Vermögensabgabe müsste tariflich natürlich auf die heutigen Verhältnisse abgestimmt werden. Immobilien dürften deshalb sicher weniger im Vordergrund stehen.
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