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Seit Ostern 2017 stehen nun auch die Schilder für die in Seefeld und Oberalting inzwischen eingeführten Tempo-30-Zonen, die auf eine Initiative der SPD-Gemeinderäte zurückgehen. Auch wenn das Aufstellen der Schilder ein bisschen auf sich warten ließ und es die Gemeinde eine fünfstellige Summe gekostet hat, dürfen sich die Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Mütter und Väter über ein bisschen mehr Sicherheit im Straßenverkehr freuen. Und die sollte es uns wert sein. Denn ein Menschenleben ist mit Geld nicht aufzuwiegen, und die Chance bei einer Kollision mit einem Auto als nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer zu überleben, ist bei Tempo 30 ungleich größer als bei Tempo 50.

Noch besser wäre übrigens Schrittgeschwindigkeit, zumindest in Wohngebieten …

Text von: Marion Koppelmann

… das ist das Ziel der Arbeitsgemeinschaft auf Kreisebene, die federführend von unserem Vorstandsmitglied Dr. Sven Nissen-Meyer und dem Ortsvereinsvorsitzenden von Pöcking Horst Wiegand auf bundesdeutsche Verhältnisse umgemünzt wurde und seit Beginn des Jahres 2016 kreisweit in den SPD-Ortsvereinen vorgestellt wird.

Sven_portrait

Dr. Sven Nissen-Meyer

HorstWiegand

Horst Wiegand

Im Folgenden lesen Sie die Inhalte der Präsentation.

“Vision Zero”

Interkommunaler Arbeitskreis Verkehrssicherheit für ein zivilisiertes und kooperatives Fahrverhalten

Vorschlag für ein zeitlich begrenztes, verkehrstechnisches Experiment im Landkreis STA bei der SPD-KA-Sitzung in Hochstadt 11.05.2016

Horst Wiegand, Vorsitzender SPD-OV Pöcking/Feldafing Dr. Sven Nissen-Meyer, SPD-OV Seefeld

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Ansichten eines Migranten

von Dr. Sven Nissen-Meyer

Verfolgt man Berichte zu Verkehrsunfällen und Unfallstatistiken, kommt man zwangsläufig zu dem Schluss, dass das Rasen und Drängeln einiger weniger rücksichtsloser Verkehrsteilnehmer den Rest der Autofahrer quasi in Geiselhaft nimmt. Dass der Gesetzgeber viel zu wenig dort unternimmt, wo kurzfristig Erfolge zu erzielen wären, ist für mich eine Verletzung seiner Pflicht zur Gewährleistung des verfassungsmäßig verbürgten Rechts eines jeden Bürgers auf körperliche Unversehrtheit. Zu diesem Schluss kommt man zwangsläufig, wenn man einfache physikalische Bewegungsgesetze betrachtet, wenn man Fragen zur Fahrtüchtigkeit von Autofahrern stellt, wenn man über die Freiheit des Individuums in der Gesellschaft diskutiert.

Die Vielzahl von Toten und Verletzten sind eben keine Kollateralschäden, die notwendigerweise in Kauf zu nehmen sind, wie die Tempodiskussion bis zurück in die 1950er Jahre suggeriert. Politiker und Industrielle äußerten schon damals unverblümt, dass die Interessen der Industrie die Verkehrstoten aufwiegen würden.

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